AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Nadel Journal

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte zwischen RAPI Verlag (Kalrather Str. 24, 50181 Bedburg, Telefon 02463/999617, Email piske@rapi-verlag.de, Inhaber: Rainer Piske) nachfolgend VG genannt, und dem Kunden.Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn ihnen nicht explizit widersprochen wurde. Vertragssprache ist Deutsch. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er von dem Inhalt dieser AGB vor der Bestellung Kenntnis genommen hat, sowie den Inhalt derselben verstanden hat und erkennt diese Bedingungen als maßgeblich für den Vertragsschluss zwischen Kunde und VG an.

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Änderungen und Rücktritt von erteilten Aufträgen müssen dem Verlag mindestens 4 Wochen vor Erscheinen schriftlich mitgeteilt werden und sind auch dann nur mit Zustimmung des Verlages möglich.

3. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Vertragsabschluss gültigen Anzeigenpreisliste des Verlags. Ändert sich der Preis nach Vertragsabschluss, ist der Verlag berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste zu berechnen; dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten, sofern zwischen dem Vertragsabschluß und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mehr als vier Monate vergangen sind. Werbeagenturen und Vermittlern ist es untersagt, die vom Verlag gewährten Mittlerprovisionen ganz oder teilweise an ihre Auftraggeber weiterzugeben.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstaufnahme entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge aus wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.

Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen, Beihefter, Beikleber etc. ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Die Ersatzanzeige darf nur das reklamierte Motiv aufweisen und muss in der nächstmöglichen Ausgabe abgenommen werden. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber.

11. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

12. Bei Zahlungsverzug berechnet der Verlag unter Vorbehalt weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

13. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

14. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

15. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H. beträgt.

Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

15. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Chiffredienstes zu Prüfzwecken zu öffnen.

17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

18. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.

19. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei.

20. Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen.

21. Platzierungsbestätigungen gelten nur unter Vorbehalt und können aus technischen Gründen geändert werden. In solchen Fällen kann der Verlag nicht haftbar gemacht werden.

22. Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von den Verpflichtungen auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.

23. Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.

24. Sind etwaige Mängel an gelieferten Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc. nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Werbungstreibende dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen.

25. Abo – Die Darstellung der Produkte im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zum Produktkauf abzugeben. Die Produkte können aus dem Sortiment der VG mithilfe der Produktbeschreibungen ausgewählt werden. Die wesentlichen Merkmale der Waren sowie deren Preise können den jeweiligen Produktinformationen entnommen werden. Bestellungen können per Post, Telefax oder Mail aufgegeben werden.

26. Bestellbestätigung – Die VG verschickt daraufhin eine Bestellbestätigung postalisch oder per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Die Bestellbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung bei der VG eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Mit dieser Bestellbestätigung erhalten Sie außerdem notwendige Kundeninformationen. Der Vertrag kommt mit der Lieferung des ersten Heftes zu Stande.

27. Die Betreuung und Verwaltung der Abonnements wird durch die VG durchgeführt.

28. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Die VG kann den Vertragsabschluss mit einem Kunden ohne Begründung ablehnen.

29. Die Lieferung der Zeitschriftentitel ist verlagsabhängig und beginnt ca. 4-6 Wochen nach Bestellung (je nach Erscheinungszeitraum der Zeitschrift).

30. Die Belieferung erfolgt in der Regel erst nach Bezahlung der auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum entfallenden Bezugsgebühren

31. Bei Lieferstörungen auf Grund höherer Gewalt (auch Streik und Aussperrung) wird die VG von der Pflicht zur Lieferung frei – der Kunde wird von der Zahlungsverpflichtung ebenfalls befreit.

32. Die Bezugsgebühr für den jeweiligen Rechnungszeitraum ist unmittelbar nach Rechnungsstellung durch die VG oder ein von ihr beauftragtes Unternehmen jeweils zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen tritt ein sofortiger Zahlungsverzug ein, und die VG behält sich vor die Lieferung einzustellen. Wobei hiermit das Vertragsverhältnis ungekündigt und somit die Forderung bestehen bleibt. Die Forderung der VG wird dann unmittelbar an ein Inkassobüro abgetreten. Ist die Forderung beglichen wird die Lieferung unverzüglich wieder aufgenommen und nicht zugestellte Hefte, der Lieferunterbrechung, nachgeliefert.

33. Preise und Versandkosten die auf der Website der VG angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und der Versandkosten.

34. Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.  Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

35. Der Kunde steht dafür ein, dass alle von ihm angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die VG ist berechtigt, sich eine eventuelle Vertretungsbefugnis auf Seiten des Kunden schriftlich nachweisen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, der VG alle eintretenden Änderungen der gemachten Bestellangaben sowie bei der Bezahlart „Bankeinzug“ der Bankverbindung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Änderungen der Lieferadresse sind mindestens 4 Wochen vorher mitzuteilen. Der Kunde ermächtigt die Deutsche Post AG oder einen anderen von der VG beauftragten Zustelldienst, eventuelle Adressänderungen des Kunden an die VG mitzuteilen. Insbesondere fehlende Zustellungen der/des abonnierten Titel/s aufgrund der Nichtmitteilung einer geänderten Adresse des Kunden fallen nicht in den Haftungsbereich der VG.

36. Die Einverständniserklärung des Kunden für die Unterbreitung von weiteren Angeboten in schriftlicher, telefonischer oder elektronischer Form (E-Mail) ist freiwillig und beeinflusst nicht die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt.

37. Der Kunde ist mit der automatisierten Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die VG verarbeitet die personenbezogenen Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes.

38. Des Weiteren gelten unsere Datenschutzerklärungen unter www.nadel-journal.com

39. Kündigungen sind schriftlich an die VG auszusprechen. Teilkündigungen sind ausgeschlossen. Es gelten folgende Kündigungsfristen: 6 Wochen vor Ende des Verpflichtungszeitraums von 12 Monaten.

40. Ohne Kündigung verlängert sich das Abo automatisch um weitere 12 Monate.

41. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere die nachweisliche, vertragswidrige Weiterleitung Zeitschriften an Dritte oder deren vertragswidrige Vervielfältigung, Verbreitung oder Digitalisierung.

42. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

43. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Stand 2018